Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und das Verwaltungsgericht in München, stuften 2024 das AfD-Konzept der „Remigration” als „verfassungswidrig“ ein und sehen es im Widerspruch zum grundgesetzlich verankerten Schutz der Menschenwürde.
Im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf wirbt nun die AfD erneut für „Remigration“. Wörtlich heißt es in einem auch im Dortmunder Stadtteil Lütgendortmund verteilten Flugblatt:„Sichere Heimat durch …